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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Unternehmensberatung Witte zur Erbringung von Dienstleistungen



Geltungsbereich: Diese AGB gelten grundsätzlich für alle Aufträge zur Erbringung von Leistungen des Auftragnehmers (AN). Sie haben Vorrang vor sonstigen Vereinbarungen, es sei denn, dass der AN anders lautenden AGB ausdrücklich zustimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten, auch wenn dies nicht ausdrücklich in unseren Angeboten, Aufträgen, Verträgen oder sonstigen Vereinbarungen aufgeführt oder genannt wird.

Angebote: Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. An die darin enthaltenen Preisangaben halten wir uns für drei Monate gebunden. Sollten sich die der Angebotslegung zugrundeliegenden Bedingungen oder Informationen in relevantem Umfang ändern, so ist dieses ungültig und muss entsprechend korrigiert werden. Alle Angebote beziehen sich auf den Hauptdienstort. Ggf. erforderliche Dienstreisen werden gesondert berechnet.



Vertragsgegenstand / Leistungsumfang: In einem schriftlichen Vertrag werden die näheren Einzelheiten des Auftrages (z.B. Aufgabenstellung, Vergütung, Dauer usw.) gesondert vereinbart. Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen. Sofern vereinbart, erbringt der AN die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Vorarbeiten. Zwischen dem Auftraggeber und dem AN besteht kein Arbeitsverhältnis.

Schriftform: Soweit nicht eine andere Form vereinbart ist, bedürfen Verträge und Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten der Schriftform.

Vertragsdauer und Kündigung: Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Willenserklärung beiderseits vorzeitig beendet werden. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach Maßgabe des § 649 BGB.

Schweigepflicht: Der AN verpflichtet sich, auch nach Beendigung des Vertrages, über wesentliche Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Eine andere Vorgehensweise bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.

Mitwirkung des Auftraggebers: Der Auftraggeber schafft die erforderlichen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung durch den AN. Unterlässt der Auftraggeber die Mitwirkungspflicht, so hat der AN Anspruch auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen. Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert, so schuldet er gleichwohl die vereinbarte Vergütung.

Vergütung und Zahlungsbedingungen: Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig und ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzüge zahlbar. Sonstige Auslagen sowie die gültige Mehrwertsteuer ist der Vergütung hinzuzurechnen und wird gesondert ausgewiesen.

Haftung und Gewährleistung: Der AN führt alle Aufträge mit größter Sorgfalt und mit Bedacht auf die Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers durch. Der AN haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur für Schäden im Falle, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Der AN haftet nur, soweit die Schäden mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Der AN haftet nicht, falls ihm, wesentliche Informationen für die Erfüllung des Auftrags nicht ausdrücklich kenntlich gemacht wurden. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Der AN haftet maximal in Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Eine Haftung für andere beteiligte ist ausgeschlossen. Eventuelle Mängel an Leistungen von uns sind uns mit einer Frist von zwei Wochen nach Fertigstellung der Leistung, schriftlich anzuzeigen. Ersatzansprüche wegen eines eventuell eingetretenen Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Vom AN ggf. geleistete pauschalisierte Schadensersatzbeträge werden angerechnet. Die Haftung ist abschließend in diesen AGB geregelt. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

Urheberrecht und Nutzung: Dem AN verbleibt an seinen Leistungen das Urheberrecht. Wenn durch die erbrachten Leistungen geistiges Eigentum entstanden ist, gilt für dessen Nutzungsrecht durch den Auftraggeber auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich der für eigene Zwecke und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang.

Aufbewahrung von Unterlagen: Die Pflicht zur Aufbewahrung der auftragsbezogenen Unterlagen erlischt sechs Monate nach Erbringung der vertraglichen Leistung.

Höhere Gewalt: Im Falle höherer Gewalt, durch die die Leistung wesentlich erschwert oder zeitweilig unmöglich gemacht wird, sind die Vertragsparteien berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der Eintritt dieser Umstände ist der anderen Partei mitzuteilen.

Schlussbestimmungen: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Essen als vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder unserer Verträge oder sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen beeinflusst. In diesem Fall ist diese durch eine neue zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.

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